Von der Pflegefachassistenz (PFA) zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) in 15 Monaten – dieser Lehrgang startete jetzt am TAU-KOLLEG, der Schule für die Gesundheits- und Krankenpflege am Krankenhaus Braunau, mit 30 Schülerinnen und Schülern. Es ist ein ganz besonderer Lehrgang, denn aufgrund gesetzlicher Änderungen ist diese verkürzte Ausbildung künftig nicht mehr möglich.
Als eine der wenigen Schulen in der Region bietet das TAU-KOLLEG die verkürzte Ausbildung nach § 44 GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) an. Mit dieser Ausbildung können Angehörige von Pflegeassistenzberufen in verkürzter Form das Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege erlangen und so eine Schlüsselrolle in der Betreuung von Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen und Versorgungsstufen übernehmen.
„Moderne, qualitativ hochwertige und praxisnahe Pflegeausbildung“
„Wir erleben heute wieder einen ganz besonderen Moment“, sagte Michaela Ober, B.A., Direktorin am TAU-KOLLEG bei der feierlichen Begrüßung. „Diese Gruppe ist zwar die letzte ihrer Art, dennoch freuen wir uns sehr, dass wir noch einmal 30 engagierten Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten die Möglichkeit geben können, diesen verkürzten Weg zur diplomierten Pflegekraft zu gehen. Es ist ein großes Privileg, dass wir diese Ausbildungsform am TAU-KOLLEG Braunau anbieten dürfen. Auch wenn diese Ausbildungsform nun ausläuft, bleibt das TAU-KOLLEG ein Ort für moderne, qualitativ hochwertige und praxisnahe Pflegeausbildung.“
Ausbildung deckt das gesamte Spektrum ab
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist für die Pflege in unterschiedlichen Versorgungskontexten – von mobilen Diensten bis hin zur stationären Pflege – verantwortlich und deckt dabei das gesamte Spektrum von der Grundversorgung bis hin zur spezialisierten Behandlung ab. Die Arbeit basiert dabei auf ethischen, rechtlichen und interkulturellen Grundsätzen und umfasst präventive, kurative, rehabilitative und palliative Maßnahmen. Darüber hinaus übernimmt diese Berufsgruppe ärztlich delegierte Aufgaben, trägt durch interprofessionelle Arbeit zur Sicherung der Behandlungskontinuität bei und entwickelt pflegerische Konzepte zur Förderung der Gesundheitskompetenz. Nach Abschluss des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind Spezialisierungen wie z.B. Kinder- und Jugendlichenpflege, Intensivpflege etc. jederzeit möglich.

