ELGA-Informationen für Patientinnen und Patienten
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Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Das Ordensspital St. Josef Braunau ist mit der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) vernetzt. Dadurch werden Ihre ärztlichen und pflegerischen Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie zukünftig Medikationsdaten beim Verlassen des Krankenhauses an ELGA übermittelt.
Die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht. Als ELGA-Teilnehmer/in haben Sie, und im Behandlungsfall Ihre Gesundheitsdiensteanbieter, Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten. Die Zugriffsmöglichkeit für Ihren behandelnden Gesundheitsdiensteanbieter ist auf max. 28 Tagen nach Ihrer Entlassung beschränkt.
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger mit einem österreichischen Sozialversicherungsverhältnis ist automatisch ELGA-Teilnehmerin bzw. ELGA-Teilnehmer.
Wie bekommen Sie Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten?
Sie persönlich haben Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at
Für den Einstieg benötigen Sie eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte.
Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer auf Ihre Daten zugegriffen hat. Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Die Protokollierung erfolgt immer! Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Sie persönlich haben Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at
Für den Einstieg benötigen Sie eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte.
Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer auf Ihre Daten zugegriffen hat. Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Die Protokollierung erfolgt immer! Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zu verwenden, auszublenden, zu sperren, zu entsperren, zu löschen oder die Zugriffszeit von 28 Tagen zu verkürzen oder für bestimmte Gesundheitsdienstleitungsanbieter des besonderen Vertrauens bis zu einem Jahr zu verlängern.
Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen:
- Kompletter Widerspruch (generelles Opt-out): keine Teilnahme an ELGA
- Teilweiser Widerspruch (partielles Opt-out): eingeschränkte Teilnahme an ELGA (Dokumente oder Medikationsdaten)
Dies kann über Ihr ELGA-Portal oder über die ELGA-Widerspruchstelle erfolgen. Mitarbeiter/innen des Krankenhauses St. Josef sind hierzu nicht berechtigt.
- Widerspruch im Anlassfall (situatives Opt-Out): Bei einem ambulanten und stationären Aufenthalt haben Sie das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten an ELGA zu widersprechen.
Bei einem situativen Opt-Out werden für die aktuelle Behandlung keine Daten in ELGA registriert. Ein nachträgliches Registrieren der Daten ist nicht möglich. Falls Sie ein situatives Opt-Out wünschen, informieren Sie bitte ein/e Krankenhausmitarbeiter/in am Aufnahmeschalter, in der Ambulanz oder auf der Station.
Bei einem stationären Aufenthalt gilt das situative Opt-out von der Aufnahme bis zum Entlassungstag, bei ambulanten Aufenthalten können Sie eine Gültigkeitsdauer von 1 Tag, 90 Tagen oder 365 Tagen festlegen.
Ansprechpartner für Information und Widerspruch
ELGA-Serviceline
- +43 050 124 4411
- Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr
- www.gesundheit.gv.at
- www.elga.gv.at
ELGA-Ombudsstelle Oberösterreich
- +43 732 7720 16550
- Mo – Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
- Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
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- +43 050 124 4411
- Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr
- www.gesundheit.gv.at
- www.elga.gv.at
ELGA-Ombudsstelle Oberösterreich
- +43 732 7720 16550
- Mo – Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
- Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
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- +43 050 124 4411
- Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr
- www.gesundheit.gv.at
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ELGA-Ombudsstelle Oberösterreich
- +43 732 7720 16550
- Mo – Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
- Bahnhofplatz 1, 4021 Linz