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AUFNAHME UND ENTLASSUNG
Startseite » Aufnahme und Entlassung
Dipl. - Kff.
Katalin Gradinger
Abteilungsleitung
Kontakt
- +43 7722 / 804-8121
- +43 7722 / 804 – 11 8120
Öffnungszeiten des zentralen Aufnahmebüros
-
Montag bis Donnerstag: 6.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 6.00 bis 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen für die stationäre Patientinnen- und Patientenaufnahme die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pforte zur Verfügung. - Haupteingang gerade aus, Eingang erste Türe links nach dem Empfang/Information im Erdgeschoss.
Öffnungszeiten des zentralen Aufnahmebüros
-
MO - DO 6.00 bis 16.00 Uhr
FR 6.00 bis 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen für die stationäre Patientinnen- und Patientenaufnahme die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pforte zur Verfügung. - Haupteingang gerade aus, Eingang erste Türe links nach dem Empfang/Information im Erdgeschoss.
Öffnungszeiten des zentralen Aufnahmebüros
-
Montag bis Donnerstag: 6.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 6.00 bis 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen für die stationäre Patientinnen- und Patientenaufnahme die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pforte zur Verfügung. - Haupteingang gerade aus, Eingang erste Türe links nach dem Empfang/Information im Erdgeschoss.
Welche Dokumente sollen Sie für die administrative Aufnahme mitbringen?
- E-Card
- Lichtbildausweis zur Identitätsüberprüfung
- Einweisungsschein
- Adressen/Telefonnummern von zu verständigenden Angehörigen bzw. der Sachwalterin/des Sachwalters und der Hausärztin/des Hausarztes bzw. Fachärztin/Facharztes
- Sonderklassepatientinnen und -patienten bitte Name der Zusatzversicherung samt Polizzen-Nummer (eine entsprechende Verpflichtungserklärung haben wir für Sie zur Unterschrift vorbereitet). Bitte stimmen Sie sich mit der Zusatzversicherung über den Leistungsumfang ab. Beachten Sie dabei, dass Taggeldversicherungen nicht als Zusatzversicherungen gelten.
- Bei kosmetischen Operationen die Einwilligung der Chefärztin/des Chefarztes der zuständigen Krankenkasse bzw. die schriftliche Kostenersatzzusage der Zusatzversicherung
- Patientinnen- bzw. Patientenverfügung, falls vorhanden.