Das wichtigste auf einen Blick
So finden Sie sich zurecht.
Parkhaus Braunau GmbH
Ringstraße 60
5280 Braunau am Inn (Achtung: Zufahrt zurzeit nur über Jubiläumsstraße möglich)
Parktarife:
je angefangene halbe Stunde € 0,70 (von 6-18 Uhr)
Reduzierter Tarif je angefangene halbe Stunde € 0,30 (von 18 – 22 Uhr)
Nachtpauschale € 1,00 (von 22 – 6 Uhr)
Parkscheinverlust € 30,00 (inklusive Bearbeitungsgebühr)
Öffnungszeiten:
0 – 24 Uhr geöffnet
Überblick:
217 Stellplätze und 8 E-Ladestationen auf Ebene 1A
ACHTUNG:
Für den Zutritt zum Krankenhaus wird ein Gesundheitsticket benötigt. Dieses erhalten Sie im Eingangsbereich des Krankenhauses. Sie können es auch vorab zuhause ausfüllen. Hier finden Sie das Formular: Gesundheitsticket
Ab 30.06.2022, gilt im Krankenhaus St. Josef Braunau folgende Regelung für BesucherInnen sowie ambulante PatientInnen:
- 3 G Nachweis (siehe Punkt 4).
- Kinder sind bis zu 6 Jahren von der Testpflicht ausgenommen – es kann allerdings an der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde aus diagnostischen Gründen ein PCR- oder Antigen-Test notwendig sein.
- Jede/r, die/der sich im Krankenhaus aufhält, ist verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren müssen keine FFP2-Maske, sondern einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Das gleiche gilt für Schwangere.
- Zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten – Voraussetzung für Notfälle FFP2-Maske, für geplante Fälle 3 G-Nachweis
- Begleitung zur Entbindung, Voraussetzung FFP2-Maske
- Begleitung von werdenden Vätern zur Pränataldiagnostik mit 3G-Nachweis
- Bei geplantem Kaiserschnitt ist eine Begleitung im OP nur mit einem 2,5G-Nachweis (geimpft, genesen oder PCR-getestet) möglich
- Bei Kindern ein Elternteil, Voraussetzung FFP2-Maske
- Jede/r, die/der sich im Krankenhaus aufhält, ist verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
- Erlaubt sind zwei Besucher:innen pro Patient:in pro Tag für eine Stunde
- Die Besuchszeit für Väter auf der Wochenstation ist unbegrenzt. Eine weitere erwachsene Person darf die Wöchnerin in der Besuchszeit besuchen. Kinder von Wöchnerinnen haben während der Besuchszeit Zutritt bis zum Stationseingang. Hier wurde ein Bereich für die kleinen Besucher:innen vorbereitet.
- Voraussetzung ist ein 3G Nachweis (siehe Punkt 4): BesucherInnen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wenn ein PCR-Test mangels Verfügbarkeit nicht möglich ist, so genügt ein Antigentest.
- Besuchszeiten: Täglich (Montag bis Sonntag) von 13.30 bis 15.30 Uhr und von 18:00 bis 19:00 Uhr.
- Jede/r, die/der sich im Krankenhaus aufhält, ist verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Ausnahme
- Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen – Voraussetzung FFP2-Maske
Um die 3-G-Regel zu erfüllen, muss ein Zertifikat oder Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung, eine Genesung oder einen Test auf SARS-CoV-2 vorhanden sein. Diese haben unterschiedliche Gültigkeitszeiträume.
GEIMPFT:
Zwei Dosen der Corona-Schutzimpfung:
Nach der zweiten Dosis einer Corona-Schutzimpfung ist das Impfzertifikat bzw. -nachweis für 180 Tage gültig. Zwischen den Impfungen müssen mindestens 14 Tage liegen. Achtung: Für Personen unter 18 Jahren besteht eine Gültigkeit von 210 Tagen.
Infektion und anschließende Corona-Schutzimpfung:
Nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 und einer anschließenden Corona-Schutzimpfung ist das Impfzertifikat bzw. der -nachweis für 180 Tage gültig. Zwischen dem ersten positiven PCR-Test der Infektion bzw. einem Nachweis auf neutralisierende Antikörper und der Impfung müssen mindestens 21 Tage liegen.
Weitere Corona-Schutzimpfungen:
Nach einer weiteren Dosis einer Corona-Schutzimpfung ist das Impfzertifikat bzw. der -nachweis für 365 Tage gültig. Zwischen vorangegangenen Impfungen und dieser müssen mindestens 90 Tage liegen.
GENESEN:
Der Gültigkeitszeitraum von Genesungszertifikaten und -nachweisen beträgt 180 Tage. Er beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten positiven PCR-Testung. Achtung: Infiziert man sich nach einer Corona-Schutzimpfung, können die vorangegangenen Impfzertifikate bzw. -nachweise bei der Ausstellung des Genesungszertifikates bzw. des -nachweises nicht berücksichtig werden. Daher gilt in diesem Fall das Genesungszertifikat bzw. der -nachweis, unabhängig von einer bestehenden Gültigkeit einer Corona-Schutzimpfung, ebenfalls nur für 180 Tage.
GETESTET:
PCR-Tests (z.B. Apotheke, Gurgeltest, etc.) sind für 72 Stunden ab dem Testzeitpunkt gültig. Antigen-Tests (z.B. Apotheke, Wohnzimmertest, etc.) sind für 24 Stunden ab dem Testzeitpunkt gültig.
Projektbild Krankenhaus St. Josef Braunau 2020: Außenansicht Frontseite mit Haupteingang des generalsanierten Krankenhauses
Wir sind das Krankenhaus Sankt Josef Braunau
Das A. ö. Krankenhaus St. Josef Braunau / Österreich – ein mit dem Landesfamilienpreis FELIX FAMILIA ausgezeichnetes Unternehmen – ist ein Ordenskrankenhaus der Franziskanerinnen von Vöcklabruck. Wir legen großen Wert auf die Symbiose von medizinischer Professionalität und menschlicher Betreuung. Mit rund 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 400 Betten übernehmen wir die regionale Versorgung des Innviertels in allen Fachbereichen auf einem hohen medizinischen Qualitätsstandard.
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Das Krankenhaus Braunau bietet spannende Tätigkeiten und viele Möglichkeiten zur Weiterbildung.
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