Die Bestellung eines Oberarztes bzw. einer Oberärztin erfolgt am Krankenhaus St. Josef Braunau seit 2024 strukturiert nach genau festgelegten Qualitätskriterien. Diesen Bestellungsprozess, der Schritt für Schritt nachvollziehbaren Kriterien unterliegt, wurde gemeinsam mit den Abteilungsleitern und der Ärztlichen Direktorin Corinna Hirzinger etabliert und unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im Braunauer Spital eingeführt.
„Bis zur Oberarzternennung im Oktober 2023 wurden Facharzt bzw. eine Fachärztin nach einer gewissen Zeit zum Oberarzt bzw. zur Oberärztin ernannt – auf Vorschlag eines Primars, aber ohne transparente, festgelegte Qualitätskriterien. In manchen Krankenhäusern wird man unmittelbar mit Erlangung des Facharzttitels zum Oberarzt bzw. Oberärztin – nicht am Krankenhaus Braunau“, betont die Ärztliche Direktorin OÄ Dr. Corinna Hirzinger, LL.M. MBA Ph.D.
Erwartungshaltung bei Patientinnen und Patienten
„Bei Patientinnen und Patienten gibt es eine gewisse Erwartungshaltung, wenn sie mit einem Oberarzt oder einer Oberärztin in Kontakt kommen. Neben der fachlichen Erfahrung muss auch eine entsprechende Führungskompetenz und ein Know-how im Umgang mit Menschen gegeben sein. Ausschließlich die geleistete Zeit als Facharzt bzw. Fachärztin ist dafür aus meiner Sicht nicht ausreichend und vor allem nicht nachvollziehbar“, so OÄ Dr. Corinna Hirzinger. „Deshalb haben wir bei uns in Braunau ein dreistufiges Programm eingeführt, das jeder und jede erfüllen muss. Es gibt damit festgelegte Qualitätskriterien, die nachvollziehbar sind und jede Art von Willkür ausschließen. Dieser strukturierte Ablauf hat sich in den vergangenen Jahren bei uns bestens bewährt und stellt sicher, dass Oberärzte bzw. Oberärztinnen das Qualitätslevel, das von ihnen erwartet wird, auch erfüllen.“
Festgelegte Operationen und Dienste, medizinisches Rechtsseminar
Am Krankenhaus Braunau muss ein Oberarzt bzw. eine Oberärztin erstens vor seiner Ernennung mindestens ein Jahr als Facharzt bzw. als Fachärztin gearbeitet haben. Darüber hinaus sind zweitens je nach Abteilung zusätzliche Kriterien zu erfüllen – wie zum Beispiel dafür festgelegte Operationen bzw. eine gewisse Anzahl an Diensten in einem bestimmten Dienstrad. Und drittens muss auch ein medizinisches Rechtsseminar absolviert werden. Erst wenn diese drei Punkte erfüllt wurden, kann ein Primar bzw. eine Primaria – in Abstimmung mit der Ärztlichen Direktorin – den Vorschlag zur Ernennung einreichen.
Auch heuer werden nach diesem neuen Qualitätssystem am Krankenhaus Braunau sechs Oberärztinnen und Oberärzte ernannt.
