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Weltstillwoche 2023: Berufstätigkeit und Stillen – machen wir es möglich!

Weltstillwoche 2023: Berufstätigkeit und Stillen – machen wir es möglich!

Das Motto der diesjährigen Weltstillwoche lautet: Berufstätigkeit und Stillen – machen wir es möglich! Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist für Frauen gleichermaßen mit Fragen und Herausforderungen behaftet. Dies bedeutet, dass Frauen die Unterstützung von Familie, dem Arbeitgeber und auch der Gesellschaft benötigen, um ihr persönliches Stillziel zu erreichen.

Die Weltstillwoche ist eine Initiative der WABA (World Alliance for Breastfeeding Action) und findet seit 1991 jährlich statt. Sie ist die größte gemeinsame Kampagne aller Organisationen, die das Stillen fördern. In Österreich wird die Weltstillwoche immer in der 40. Kalenderwoche gefeiert (2. bis 8. Oktober 2023).

Stillen nach der WHO-Empfehlung ist für alle Beteiligten ein Gewinn. „Nicht nur die Kinder, sondern auch die Mütter leben gesünder. Studien zeigen, dass gestillte Säuglinge zum Beispiel ein geringeres Risiko für respiratorische Infekte oder gastrointestinale Erkrankungen haben“, betont Primar Dr. Gottfried Hasenöhrl, Leiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtsthilfe am Krankenhaus Braunau. Ebenso ist die Entstehung von Asthma, Adipositas oder Diabetes geringer ausgeprägt.

Für Mütter bedeutet eine längere Stillzeit vor allem einen Schutz vor einem Brust- Ovarial- oder Endometriumkarzinom. Laut Statistik Austria gibt es allein bei diesen drei Karzinomerkrankungen jährlich ca. 7.700 Neuerkrankungen pro Jahr. Fast drei von zehn betroffenen Frauen sind bei der Diagnosestellung jünger als 55 Jahre. Dabei geht es tatsächlich um eine dosisabhängige Wirkung. Das längere Stillen sollte daher gefördert werden.

Stillförderung als Präventivmaßnahme entlastet das Gesundheitssystem, die Betriebe

Könnte durch optimale Stillförderung auch nur eine Neuerkrankung an Brustkrebs vermieden werden, würden sich Arbeitgeber durchschnittlich 165 Krankenstandstage ersparen. Abgesehen davon, dass die Ausbildung und Neurekrutierung von Personal viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen, zeigt sich, dass Mütter, deren Babys und Kleinkinder nicht mehr gestillt werden, doppelt so häufig Pflegeurlaub beantragen, als Mütter deren Kinder noch gestillt werden.

Berufstätigkeit und Stillen – machen wir es möglich!

Berufstätigkeit und Stillen sind keine Gegensätze. Stillen stellt bei der Rückkehr in den Beruf vielleicht eine Herausforderung, aber sicher kein Hindernis dar. Eine vorausschauende Planung erleichtert Eltern und Kindern den Wiedereinstieg in den Berufsalltag. Die Gesetzeslage in Österreich ist im Mutterschutzgesetz geregelt und ergibt sowohl für Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin Rechte und Pflichten.

Die IBCLC-Stillberaterinnen mit dem Team der Geburtshilfe am Krankenhaus Braunau.

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Ringstraße 60, 5280 Braunau am Inn
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